B S V - BAUSCHADEN SACHVERSTÄNDIGENBÜRO

P R I E B U S C H

Willkommen auf  D I E S E R  Webseite!

DACH -IMMOBILIE - EIGENTUM - SCHADENSPRÜFUNG - ELEMENTARSCHADEN - REGRESS

Ein Schaden ist etwas, was die Gegebenheiten, die bestehende Situation, den bestimmungsgemäßen Zustand in einer negativen, nicht wünschenswerten Weise verändert. *

*Definition Schaden nach Duden

Deshalb:

  • Steht Ihnen das B S V mit S[D]achverstand zur augenscheinlichen
    Überprüfung der Ausführungsrichtigkeit an/von
    Steil-, Flach- und Grün-Dächern sowie der augenscheinlichen Feststellung eines Schadens an diesen zuvor genannten Dächern, auf Grundlage der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und insbesondere der Dachdeckerfachregeln, vor Ort zur Verfügung.
  • Der Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung birgt immer ein gewisses Risiko.
    Um dieses Risiko zu minimieren bieten wir Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Beratung an.
    Diese kann eine Schadenprüfung ggf. mit einer Beprobung beinhalten.
  • Wenn Sie von einem Schaden in Folge durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch betroffen sind, dann handelt es sich um einen Elementarschaden.
    Das B S V überprüft den entstandenen Schaden sowie dessen Auswirkung(en) augenscheinlich
    vor Ort und zeigt Ihnen Möglichkeiten der Eindämmung und Behebung des Schadens auf.
  • Sie wissen nicht ob sich die tatsächliche Ursache Ihres Gebäudeschaden in Ihrer Zuständigkeit befindet oder in Folge durch einen/etwas Anderen(s) hervorgerufen wurde - dann steht Ihnen das B S V mit einer augenscheinlichen Überprüfung auf Regress vor Ort gerne zur Verfügung.


Durch das B S V den Schaden erkannt!
Mit dem B S V den Schaden benannt!

SIE sind ...


Wohn- und/oder Grunstückseigentümer

Als Wohn- und/oder Grunstückseigentümer verlassen Sie sich auf die fachgerechte Arbeitsausführung des beauftragten Unternehmens. In der Regel erfolgt auch eine bestimmungs- und vertragsgemäße Arbeitsausführung.
Deshalb lautet die erste Frage: Was haben Sie bestellt/beauftragt?

Verwalter/Verwaltung von
Gewerbeobjekte / Mietwohnungen/ Wohneigentumsgemeinschaft

Als Verwalter / Verwaltung werden Sie mit allen Formen von Schäden konfrontiert.
Hier stellt sich in erster Linie die Frage:
Wer oder was hat den Schaden verursacht?
Dabei hilft oftmals schon die Frage:
Wo befindet sich der Schaden?


Mieter



Als Mieter wird Ihnen oftmals die Obliegenheitsverletzungen von Seiten des Vermieters vorgeworfen, wie zum Beispiel bei einer Schimmelpilzbildung in den von Ihnen genutzten Mieträumen.
Hier hilft schon die Frage:
Ist ein anderer Schaden zuerst da gewesen?


Wohnungs- / Immobilienzustand

  • Welcher Zustand ist renovierungsbedürftig?
  • Was ist sanierungsbedürftig?


Kauf- und Bauschadenberatung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung mit einer objetiven Erwerbsempfehlung auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten durch eine intensive Besichtigung der Immobilie bzw. Eigentumswohnung sowie bei der Bestimmung von Bauschäden mit ggf. ursächlicher Entstehung.


Gerne klären wir für Sie diese und auch andere Fragen.
Rufen Sie uns an und Sie erhalten bei einer telefonisch Vorabberatung weitere Informationen,
             
            (+49) 030 - 985 97 102 oder (+49) 01577 - 167 52 48

oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular unter Angabe des zu klärenden Schadens.