Es werden vom
Bauschaden-SachVerständigenbüro
P r i e b u s c h
folgende Brutto-Zeithonorare verwendet:
Honorar des Sachverständigen: 160,00 EUR / Std.
je angefangene Stunde 160,00 EUR
Honorar für technische Arbeitskraft: 125,00 EUR / Std.
je angefangene Stunde 125,00 EUR
Mindestgesamthonorar z. B. für eine Beratungspauschale:
499,00 EUR
zzgl. Nebenkosten von 5% der Rechnungssumme wie unter anderen
Fahrzeit zum Ortstermin (Sachverständiger + technische Arbeitskraft) |
Entfernungskilometer |
Fotokosten, |
Portogebühren |
Hilfsmittel |
Laborkosten für Beprobungen |
Die Honorierung kann auch nach einem zu vereinbarenden Festpreis oder einer Individualvereinbarung mit ausgesuchten Dienstleistungen erfolgen.
Für alle Dienstleistungen wird ein schriftlichen Vertrag über die entsprechenden Sachverständigenleistung geschlossen.
Dieser wird dem Kunden (Auftraggeber), nebst den SV-AGBs, zugesendet und ist, vor dem Beginn der Arbeit des Sachverständigen, komplett unterschrieben zurückzusenden, vorzugsweise per Email als PDF Anhang.
Eine Ausweisung der Umsatzsteuer ist gemäß § 19 UStG nicht möglich.
gültig ab 1. August 2022